Die Honorarangaben verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer und sind allenfalls als ein grober Anhalt zu verstehen. Entscheidend für das Honorar ist der tatsächliche Aufwand für die Beantwortung der Bewertungsfrage.
Die Vergütung meiner Tätigkeit erfolgt abhängig von den für die Gutachtenerstellung erforderlichen Stunden und anfallenden Nebenkosten und ist bei Privataufträgen frei verhandelbar.
Da viele Auftraggeber vor der Erteilung eines Auftrages Klarheit über die entstehenden Kosten wünschen, wird ein Festpreis vereinbart. Der Auftrag und die Vergütung werden in einem Vertrag schriftlich festgehalten, um für beide Seiten Sicherheit zu schaffen.
Bis zum Abschluss eines Vertrages entstehen den interessierten Mandanten keine Kosten. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf, ich erstelle Ihnen gerne ein Angebot für Ihr Gutachten! Anders ist es bei einem Gerichtsauftrag:
Hier gelten die Vergütungen wie sie das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz für die jeweilige Bewertungsaufgabe vorschreibt.
Zur groben Orientierung bezüglich des Honorars kann der folgende unverbindliche Rahmen jeweils netto ohne Mehrwertsteuer dienen:
Verkehrswertermittlung landwirtschaftlicher Flächen in Form eines Gutachtens
Ab 800 Euro abhängig von der Anzahl der zu bewertenden Grundstücke
Feststellung von Aufwuchsschäden
Ab 600 Euro
Verkehrswertermittlung einer landwirtschaftlichen Hofstelle in Form eines Gutachtens
Ab 1.800 Euro
Feststellung des ehelichen Zugewinns
5.000 Euro bis 13.000 Euro
Feststellung einer Existenzgefährdung
5.000 Euro bis 13.000 Euro
Die Gutachten umfassen eine Dokumentation mit der Tatsachenfeststellung und, davon abgeleitet, die finanzielle Bewertung. Die Gutachten sind dem Auftrag entsprechend logisch gegliedert und prägnant formuliert.
Die Ableitung des Ergebnisses wird für den Auftraggeber nachvollziehbar dargestellt. Aufgrund meiner betriebswirtschaftlichen Ausbildung und meiner langjährigen praktischen Erfahrung in der Landwirtschaft ist die Bewertung eindeutig und sachgerecht.