Bewertungsfragen im Rahmen der Existenzgefährdung und des Familienrechts


Landwirtschaftliche Betriebe können erheblichen Belastungen ausgesetzt sein, die den Fortbestand  gefährden, wie der Entzug landwirtschaftlicher Fläche durch die öffentliche Hand oder die Auseinandersetzung innerhalb der Familie bei Scheidung oder Erbfall. Sachverständigengutachten leisten einen Beitrag zur Bewältigung dieser Situation zu bewältigen.





Der Entzug von Flächen und die Gefährdung der Existenz

Die Umnutzung von landwirtschaftlichen Flächen durch die öffentliche Hand wie der Bau von Straßen oder Bahntrassen und vermehrt die Ausweisung von naturschutzrechtlichen Vorranggebieten entzieht den landwirtschaftlichen Fläche und kann die Zuwegung zu den verbleibenden Flächen erschweren. Wird mittels eines Gutachtens die Gefährdung einer landwirtschaftlichen Existenz nachgewiesen, müssen die Interessen des betroffenen Betriebes im Planfest­stellungsverfahren gesondert berücksichtigt werden. Die öffentliche Hand ist aufgefordert, diese Existenzgefährdung abzuwehren. Dies erfolgt vorrangig durch die Bereitstellung von Ersatzflächen.


Bei der Beurteilung der Existenzfähigkeit sind die Deformations- und Umwegeschäden insbesondere bei der Durchschneidung der Flächen zu berücksichtigen. Der Entzug einer landwirtschaftlichen Fläche beeinflusst die Organisation des Betriebes und wirkt gewinnmindernd über den Verlust der Fläche hinaus. Ein Sachverständigengutachten setzt daher die intensive Analyse des betroffenen Betriebes voraus.  


Beurteilung | Umnutzung Landwirtschaft | Emden | Niedersachsen





Sachverständiger | Emden | Niedersachsen



Ehescheidung in der Landwirtschaft

Neben den menschlichen Belastungen sind die finanziellen Folgen einer Trennung gravierend. Um den Fortbestand des Betriebes zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch  die Landwirtschaft privilegiert: Der Ausgleich des Zugewinns des abziehenden Ehepartners  ist auf die Steigerung des Ertragswertes des Hofes während der Ehe beschränkt. Hier sind die Ertragswerte zum Beginn und zum Ende der Ehe sachverständig zu bestimmen.


Erbrechtliche Auseinandersetzung


Landwirtschaftliche Betriebe werden überwiegend nach den Vorschriften der Höfeordnung des jeweiligen Bundeslandes vererbt. Bei bestimmten Fallkonstellationen ist eine Vererbung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches auf der Grundlage des Ertragswertes vorteilhaft. Den für den Ausgleich der weichenden Erben maßgeblichen Ertragswert der Höhe nach zu bestimmen, ist eine Aufgabe des Sachverständigen.



 
 
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